Die Aufgabe der Stifterversammlung besteht darin, Kuratorium und Vorstand bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen
sowie den Kontakt der Stiftung zu ihren Stiftern, Zustiftern und Spendern pflegen.

Die Stifterversammlung besteht gemäß Satzung aus folgenden Mitgliedern:

  • je einem Mitglied der Stifterfamilien (bzw. Ihren Erben):
    • Familie Falk
    • Familie Krupp
    • Familie Neumann
    • Familie Schmidt
    • Familie Scholtz
    • Familie Stefan
    • Familie Syttkus
  • je einem Mitglied weiterer Stifterfamilien
  • einem Beauftragten jeder juristischen Person, die als Stifter tätig geworden ist
  • weiteren natürlichen Personen, die als Stifter tätig geworden sind
  • den Kuratoriums- und Vorstandsmitgliedern

Der Posten des Sprechers sowie des stellvertretenden Sprechers ist derzeit vakant.
Kommissarisch wird der Posten derzeit durch den Vorstand wahrgenommen.