Jeder kann durch eine steuerbegünstigte Zuwendung in den Kapitalstock der Stiftung Stifter werden.
Die Stifternamen bleiben (vertraulich) in den Stiftungsunterlagen dauerhaft verwahrt.

Eine solche Zuwendung kann in einer Summe oder auch in Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum eingebracht werden.
Sobald die Spenden zum Kapitalstock den Betrag von 4.070 € [Stand 2025, steigt jährlich um die Inflationsrate] erreichen,
gilt er oder sie als Stifter*in, wird zur jährlichen Stifterversammlung eingeladen
und darf über die Ausschüttungen und die Zusammensetzung des Kuratoriums mit entscheiden.
Auch mit kleineren Beträgen können Sie bereits die Jugendarbeit in Hangelar fördern.
Siehe dazu auch den Punkt Spenden.