Selbstverständlich muss man nicht gleich Stifter*in werden, um die Augustinus-Jugendstiftung zu unterstützen.

Bereits mit 1.000 EUR gilt man als Zustifter*in und darf an den Stifterversammlungen teilnehmen.

Wir freuen uns aber auch über jede kleinere Spende. Ganz nach Ihrem Wunsch können Sie entscheiden, ob Ihre Spende den Ausschüttungsbetrag im nächsten Jahr vermehren oder ob Ihre Spende in den Kapitalstock der Stiftung einfließen soll.

Spendenbescheinigung?

Unsere Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Spendenbescheinigungen stellen wir (bei Beträgen ab 20 EUR) einmal jährlich in Form einer Sammel-Spendenbescheinigung aus.

Gerne können sie auch bei Ihrer Veranstaltung unsere Spendenbox aufstellen. Wir bedanken uns im Vorhinein dafür.